Grundsätzlich kann alles entrümpelt und aufgelöst werden. Gängige Praxis sind daher Häuser, Wohnungen, Garagen, Dachböden, Keller und Kellerräume, Büros, Praxen, Betriebe und viele andere Objekte.
Zusammengefasst und übersichtlich läuft eine Entrümpelung oder Auflösung bei uns wie folgt ab:
1.Unverbindlicher Besichtigungstermin vor Ort mit Nennung des Festpreises
2.Sie erhalten ein schriftliches Angebot von uns, wie es bei der Besichtigung besprochen wurde.
3.Sie erteilen uns den Auftrag der Dienstleistung und wir vereinbaren gemeinsam einen Termin zur Übergabe des Objekts
4.Wir entrümpeln und lösen das Objekt auf. Sind noch andere Tätigkeiten gewünscht, werden wir diese auch in diesem Zeitraum durchführen.
5.Die Übergabe findet statt. Sie erhalten Ihr entrümpeltes oder aufgelöstes Objekt besenrein zurück.
Bei individuellen Fragen oder Wünschen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das Entrümpeln bezieht sich nicht nur auf das Hinausschaffen des Inventars. Ebenso nehmen wir Tapeten ab, entfernen Bodenbeläge, Deckenabhängungen oder Vertäfelungen. Wir entsorgen den Hausrat und Müll dabei fachgerecht und getrennt, je nach Wertstoff.
Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei etwaigen Schäden im Treppenhaus übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten. Wir und Ihr Inventar und Hausrat sind also abgesichert!
Wie hoch die Kosten einer Entrümpelung oder Auflösung sind, ist unterschiedlich. Mehrere Faktoren spielen hier eine wichtige Rolle. Darunter:
-Der Menge und der Art des zu entsorgenden Hausrats und Inventars
-Den aktuellen Entsorgungspreisen
-Die für Ihren Auftrag benötigten Mitarbeiter und die Anzahl der Tage
-Der Anfahrtsweg, aber auch die Parkmöglichkeiten vor Ort beeinflussen den
Preis
-Die Lage des Objektes spielt ebenfalls eine Rolle. So ist neben dem Stockwerk
auch die Lage entscheidend und beeinflusst den Preis
-Der innere Zugang, beispielsweise kann ein Fahrstuhl die Arbeit erheblich
erleichtern und die Arbeitszeit verkürzen.
Für ein individuelles Angebot besichtigen wir die zu entrümpelnde oder aufzulösende Immobilie und verschaffen uns einen Überblick vor Ort.
Das ist leider nicht möglich. Wir haben unser eigenes Konzept und trennen und sortieren die Abfallarten nach unserem Schema, sodass wir schnell und effizient ans Werk gehen können.
Unter der Wertanrechnung versteht man Gegenstände, dessen Wert beim Verkauf zugunsten des Festpreises gegengerechnet wird. Grundsätzlich handhaben wir es so, dass schon bei der Erstbegehung des Objekts auf solche Gegenstände geachtet wird. Unser Mitarbeiter informiert Sie hierzu bei der Erstbegehung gerne.
Nein. Lediglich wichtige Dokumente oder Gegenstände mit persönlichem Wert sollten vor unserem Arbeitsantritt aus den Räumlichkeiten gebracht werden.
Ja und das garantieren wir!